Antrag Projekt-Fördergelder

Mitgliedervereine von SVRA können an die Geschäftsstelle SVRA den Antrag für Projekt-Fördergelder einreichen. Die Projekte müssen einen direkten Nutzen in den Bereichen Breitensport (Indoor und Beach), Schiedsrichterwesen oder Trainerwesen haben. Sie sollen eindeutig und ausschliesslich diesem Nutzen zugutekommen. Es sollen beispielsweise folgende Ziele verfolgt werden: ​      

  •  Schiedsrichtergewinnung  ​
  • Langfristige Bindung von Jung-Schiedsrichter:innen  ​
  • Sichtbarkeit des Volleyballsports in der Region erhöhen​
  • Neugewinnung von Volleyballer:innen​
  • Schaffung von alternativen Trainingsmöglichkeiten für den Breitensport​
  • Gewinnung von Trainer: innen​
  • Aus- und Weiterbildung von Trainer:innen​

Genehmigung und Prozess: 

  • Die Projektanträge können jeweils bis zum Ende eines Quartals (31.3., 30.6., 30.9. und 31.12.) über die Geschäftsstelle SVRA eingereicht werden. 
  • Einmal im Quartal werden die eingegangenen Projektanträge in einem Online-Meeting vorgestellt und über die Bewilligung der Projekte und die Höhe des Betrages abgestimmt. Die Einladung für das Onlinemeeting geht an die Vorstandsmitglieder der SVRA-Mitgliedervereine, die stimmberechtigt sind. Jeder Verein erhält eine Stimme, das Absolute Mehr ergibt sich aus den im Online-Meeting anwesenden Vereinen. Die eingegangenen Projektanträge werden den Mitgliedervereinen vor der Abstimmung zur Verfügung gestellt. 
  • Jedes Projekt erhält eine einmalige Auszahlung. 
  • Dasselbe Projekt kann nicht durch unterschiedliche Antragssteller eingereicht werden. 
  • Die Projekte dürfen mit keinen kommerziellen Interessen verknüpft sein. 
  • Der SVRA-Vorstand behält sich vor, Projektanträge zur Überarbeitung nach der Ersteinreichung zurückzuweisen. 
  • Jährlich an der Delegiertenversammlung wird über die lancierten und umgesetzten Projekte berichtet. 

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