Zusätzliche Massnahme zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie

Aufgrund der stark steigenden Corona Fallzahlen in der Schweiz allgemein und im Kanton Aargau speziell hat die Meisterschaftskommission Indoor (MKI) des SVRA am 17.10.2020 beschlossen, die Maskenpflicht, während den offiziellen Spielen neu zu definieren und eine einheitliche Handhabung zu verordnen. Ab sofort gilt während den Meisterschafts-, Cup-Spielen und Turnieren aller Ligen und Kategorien des SVRA eine generelle Maskenpflicht.
Beim Eintritt und während des gesamten Aufenthalts des Innenraums der Sportanlage tragen ALLE Personen (Spieler, Trainer, Funktionäre, Schreiber, Zähler, Zuschauer usw.) eine Hygienemaske. Die Maskenpflicht entfällt für Spieler und Trainer sowie den/die Schiedsrichter in der Garderobe und auf dem Spielfeld (inklusive Ersatzspieler und Trainer-/Betreuerstab auf oder neben der Mannschaftsbank).
Weiterhin Gültigkeit haben die Weisungen zum «Volleyballreglement SVRA aufgrund der der Covid-19 Pandemie für die Saison 20/21» datiert vom 9.10.2020 sowie die jeweiligen Schutzkonzepte der Veranstalter/Vereine. Mehr

 

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